Gehstock
Entlastende Gehhilfen
1. Gehstock
Verordnungsfähiges Hilfsmittel: Ja Gehstock höhenverstellbar HMPOSNr.: 10.50.01.3002
-höhenverstellbar, für gewöhnlich aus Metall und höhenverstellbar.
-auch in faltbarer Ausführung "Faltstock", leicht zu verstauen
-nach Griff unterscheiden, es gibt sie mit anatomischem Handgriff, welcher speziell für Rechts- oder Linkshänder gefertigt ist, oder in einfacher Ausführung, die beidseitig nutzbar ist.
2. Handstock:
Verordnungsfähiges Hilfsmittel: Ja Krankenstock HMPOSNr.: 10.50.01.3001
-feste Höhe,sichert beim Gehen, meist aus Holz einschl. Gummikapsel, werden in Fachgeschäft zugeschnitten
-als Spazierstöcke und leichte Unterstützung gedacht
3. Mehrfußgehilfe
-mit drei bis fünf „Füßen“ , damit man selbstständig stehen kann, erhöhen die Standsicherheit
z.B. Vierfußgehhilfe HM PosNr: 10.50.01.3000
Medizinische Gehstöcke können von der Krankenkasse übernommen werden. Wenn ein orthopädischer Gehstock die Beschwerden lindert, kann eine Rezept ausgestellt werden.
Ein Gehstock eignet sich für Menschen, die sich beim Gehen eine zusätzliche Stütze wünschen, sich aber noch relativ sicher zu Fuß fühlen.
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