zusätzlich: waschbarer Bettschutz
Erstattungsfähiges Pflegehilfsmitttel (PG 51.40.01.4...) das zusätzlich beantragt werden kann:
Waschbare/ wiederverwendare, saugende Bettschutzauflagen können zum Schutz von Matratzen bei der Körperhygiene bzw. bei der Nutzung von Bettpfannen oder Urinflaschen verwendet werden.
Die Auflage schützt ihr Bett zuverlässig vor Nässe und Verschmutzungen.
Wichtig: Wiederverwendbare Bettschutzunterlagen müssen gesondert beantragt werden.
In welchen Umfang dieser Artikel genehmigt wird, liegt im Ermessen ihrer Krankenkasse (möglich 2 bis 4 im Jahr).